STATUTEN
(Fassung vom 15. Oktober 2004)

 

I. Name, Sitz und Vereinszweck
§ 1. Unter dem Namen „Neutraler Quartierverein Bruderholz“ besteht in Basel ein Verein, der die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Bruderholzplateaus (Basel, Binningen, Bottmingen und Münchenstein) gegenüber den Behörden und Privaten vertritt.
Der Verein bezweckt insbesondere die Wahrung des landschaftlichen und baulichen Charakters des Bruderholzplateaus im Sinne eines wohlverstandenen Heimatschutzes, die Erhaltung geeigneter Verbindungen mit dem Stadtzentrum sowie die Förderung der Wohnqualität.


II. Mitgliedschaft
§ 2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch mündliche oder schriftliche Anmeldung beim Vorstand.
§ 3. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt CHF 20.-- für eine Einzelperson bzw. CHF 40.-- für ein Ehepaar.
§ 4. Der Austritt aus dem Verein kann auf Jahresende durch schriftliche Erklärung erfolgen.
Ausserdem kann der Vorstand jedes Mitglied ausschliessen, das dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt oder seinen Jahresbeitrag nicht entrichtet.


III. Organisation


A. Generalversammlung
§ 5. Die Generalversammlung, an welcher der Vorstand über seine Tätigkeit und seine Rechnungsführung in den abgelaufenen Geschäftsjahren Bericht erstattet, findet in der Regel alle zwei Jahre statt.
Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, sofern der Vorstand es für nötig erachtet oder falls 1/10 der Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe dem Vorstand ein entsprechendes Begehren einreicht.
§ 6. Die Kompetenzen der Generalversammlung sind:
1. Die Abnahme der Jahresberichte und der Jahresrechnung.
2. Die Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
3. Die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren.
4. Beschlussfassung über die Statuten.
5. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens, wobei ein allfälliger Aktivenüberschuss an eine steuerbefreite Institution mit ähnlicher gemeinnütziger Zwecksetzung zu übertragen ist.
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmenden.

B. Vorstand
§ 7. Der Vorstand besteht aus 9-15 Mitgliedern und wird von der ordentlichen Generalver- sammlung gewählt. Wahl und Wiederwahl sind bis zum 70. Altersjahr möglich.
Der Vorstand besteht aus Präsident/Präsidentin, Vizepräsident/Vizepräsidentin, Sekretär/ Sekretärin, Kassier/Kassierin sowie aus 5-11 Beisitzern/Beisitzerinnen.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Präsident/Präsidentin, Vizepräsident/ Vizepräsidentin, Sekretär/Sekretärin, Kassier/Kassierin führen die rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins.
§ 8. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins, vertritt seine Interessen nach aussen, gegenüber Behörden und Privaten und erstattet der ordentlichen General- versammlung Bericht über seine Tätigkeit.

C. Rechnungsrevisoren
§ 9. Die ordentliche Generalversammlung wählt aus der Mitte der Mitglieder zwei Rechnungs- revisoren/Rechnungsrevisorinnen und einen/eine Suppleanten/Suppleantin. Die Rechnungs- revisoren/Rechnungsrevisorinnen überprüfen die Rechnungsführung des Vorstandes und er- statten der ordentlichen Generalversammlung hierüber Bericht.

IV. Haftung
§ 10. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist – mit Ausnahme der Entrichtung des in § 3 festgesetzten Mitgliederbeitrages – ausgeschlossen.
Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 15. Oktober 2004 genehmigt (Aenderung §3) Sie ersetzten diejenigen vom 11. November 1994 mit Aenderung vom 22.11.2002 §3,6,10)).