Medienmitteilung
Neutraler Quartier Bruderholz (NQB) geht wegen Aufhebung und Verschiebung von Tramhaltestellen vor Bundesgericht
Seit 2013 plant die BVB und der Kanton Basel-Stadt die Verschiebung der Tramhaltestellen Bruderholz und Lerchenstrasse. Die Tramhaltestelle Airolostrasse soll ganz aufgehoben werden. Zudem verschwinden bei der Endstation Bruderholz, welche Dorfcharakter hat und einige Läden beherbergt, 11 Parkplätze. Damit sind der NQB, 45 private Einsprechende und über 1500 QuartierbewohnerInnen nicht einverstanden. Ihre Anliegen wurden in den letzten 10 Jahren weder von den Behörden noch vom Grossen Rat in irgendeiner Form berücksichtigt. Am 15. September 2023 bewilligte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Sanierung der Geleise inklusive der Verschiebung/Aufhebung der Haltestellen.
Veränderungen seit 2010 geplant und nie verändert
Bereits in seinem Projektierungsbericht von 2013 empfahl ein externes Planungsbüro die Aufhebung der Tramhaltestelle Airolostrasse und die Verschiebung der Haltestellen Bruderholz und Lerchenstrasse, um die zwei letzteren dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) anzupassen. Seit diesem Moment ist weder die Verwaltung noch die BVB einen Millimeter von ihrer damaligen Vorstellung abgewichen, obwohl 10 Jahre vergangen sind. Der NQB bemängelt -zusammen mit vielen QuartierbewohnerInnen- dass eine richtige Diskussion mit den Behörden nie stattfinden konnte.
NQB In 10 Jahren 4x orientiert, aber nie nach der Meinung gefragt
Von 2013- 2020 wurden dem Quartierverein 4x der aktuelle Stand des Projekts in Form von «Folien» präsentiert. Es ging aber mehr darum, die Bevölkerung zu überzeugen und zu beruhigen als mit ihnen eine Diskussion (Brainstorming über Lösungen) zu führen. Eine Mitwirkung, wie sie die Kantonsverfassung in § 55 verankert hat, fand weder mit der Bevölkerung noch mit dem NQB statt.
In dem Sinne fühlt sich der NQB übergangen und es ist kein Zufall, dass innert kürzester Zeit gegen das Projekt 1500 Unterschriften zusammenkamen und dem Grossen Rat anfangs des Jahres 2023 eingereicht wurden. Ebenso typisch war, dass vor 2 Monaten der Grosse Rat von diesem Anliegen der Quartierbevölkerung nichts wissen wollte.
Weshalb der NQB vor Bundesgericht geht
Diese Verweigerungshaltung zwang den NQB nun, den Gerichtsweg zu beschreiten. Auch der NQB ist der Meinung, dass Tramhaltestellen behindertengerecht sein müssen. Das BehiG zeigt aber auch Möglichkeiten auf, wie bei schwierigen topographischen Gegebenheiten wie dies auf dem Bruderholz der Fall ist, Regelungen gefunden werden können, die im Sinne des BehiG sind, aber auch der nichtbehinderten Bevölkerung dienen. Ausserdem ist dem NQB nie zu Ohren gekommen, dass seine grössere Gruppe Behinderter i. S. des BehiG auf dem Bruderholz Probleme gehabt hat. Mit den
tiefgreifenden Veränderungen leidet durch die Veränderungen ein Grossteil der Bevölkerung unter den negativen Auswirkungen dieser Massnahmen.
Es ist für den NQB keine Lösung, die Haltestelle Airolostrasse deshalb aufzuheben, weil sie nicht behindertengerecht umgebaut werden kann. Mit einer Ankündigung «Halt auf Verlangen» und einem Belassen der Tramhaltestelle am bestehenden Ort, können wenigstens die anderen (selbst gehbehinderte Personen, aber nicht Behinderte im Sinne des BehiG) normal aussteigen. Mit der Aufhebung der Haltestelle wird aber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Im Weiteren werden die Läden an der Endstation Bruderholz von der Haltestelle in Zukunft abgeschnitten, was jetzt nicht der Fall ist und zu einer Gefahr für die Existenz dieser Läden werden könnte.
Dasselbe gilt für die Aufhebung der 11 Parkplätze. Dort wird argumentiert, dass durch die Verschiebung der Haltestelle nicht mehr genügend Platz für die Parkplätze vorhanden ist.
Dominoeffekt
Die Planung bewirkte, dass ein Dominoeffekt eintrat, welcher eine ganze Kette von (unnötigen) Veränderungen bewirkte.
Da die Haltestelle Airolostrasse nicht behindertengerecht gestaltet werden kann, soll sie aufgehoben werden. Dadurch wird aber die Distanz wischen Endstation Bruderholz und Haltestelle Studio Basel zu gross, weshalb die Endstation Richtung Airolostrasse verschoben werden soll.
Und weil an der Lerchenstrasse die gesamte Haltestelle behindertengerecht gebaut werden soll, muss sie verschoben werden, obwohl auch nur ein Teil der Haltestelle auf Behinderte zugeschnitten werden könnte. Statt sie auf dem topografischen Rücken der Bruderholzallee zu belassen, ist geplant, sie hangabwärts in den Graben zu verschieben, was insbesondere für gehbehinderte Personen eine Verschlechterung darstellt......... Von den Planern ist dieser Dominoeffekt bis heute nie infrage gestellt worden.
Das Quartier befindet sich schon seit längerem in einem Transformationsprozess und könnte in Bezug auf die seit 100 Jahren existierenden historischen Haltestellen eine «Beruhigung» gebrauchen.